Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landeshundegesetz
LHundG NRW§ 2 Allgemeine Pflichten
Stand: 27.09.2016
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/2#abs-1 (1) Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/2#abs-2 (2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LHundG%20NRW/2#abs-3 (3) Es ist verboten, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten, zu kreuzen oder auszubilden. Dies gilt nicht für Inhaber einer Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung im Rahmen eines zugelassenen Bewachungsgewerbes.
Wird zitiert von 51 Entscheidungen zu § 2 LHundG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 12.12.2023 – 5 A 3146/21Hunderecht: Landesweite Fortwirkung einer Haltungs- und Führungsuntersagung nach Umzug des Halters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- VG Düsseldorf, 28.10.2021 – 18 K 8302/19Zitiert von 3
- VG Gelsenkirchen, 21.07.2025 – 19 L 1097/25Zitiert von 1
- VG Aachen, 09.01.2026 – 6 L 1079/25
- VG Gelsenkirchen, 11.10.2021 – 19 L 1087/21
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2016 – 19 K 3630/15Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 30.06.2026 – 5 B 492/26Haltungsuntersagung nach dem Landeshundegesetz NRW; Anforderungen an die Annahme der Unzuverlässigkeit eines Hundehalters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 20.01.2026 – 14 K 7879/25
- OVG NRW, 13.01.2026 – 5 B 1067/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 LHundG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.